Teilnahmebedingungen

Diese Teilnahmebedingungen sprechen Frauen und Männer gleichermaßen an. Nur zur besseren Lesbarkeit wird die männliche Sprachform verwendet.
Mit der Teilnahme am WATTS Ride werden folgende Teilnahmebedingungen ausdrücklich anerkannt:

 

 

1. Veranstalter

Veranstalter der Motorradtour „WATTS Ride“ (im Folgenden: Tour) ist die Watts Industries Deutschland GmbH, Godramsteiner Hauptstraße 167, 76829 Landau, Deutschland, vertreten durch die Geschäftsführer René Effelsberg und Olivier Giverdon (im Folgenden: Veranstalter).

Kontakt:
Tel.: +49 6341 9656-0
Fax: +49 6341 9656-560
E-Mail: wide@wattswater.com

 

 

2. Veranstaltungszeit und -ort

Für die Tour sind die Teilnehmer vom 22. bis 25. Juni 2023 Kurpark-Hotel Bad Dürkheim, GHI GmbH, Schloßplatz 1-4, D-67098 Bad Dürkheim (https://www.kurpark-hotel.de/) untergebracht. In dieser Zeit ist ein Besuch des Weinguts Mesel mit Weinprobe sowie eine Werkbesichtigung der Watts Industries Deutschland GmbH in Landau in der Pfalz vorgesehen.

 

 

3. Anmeldung

Für die Teilnahme am WATTS Ride erhält der Teilnehmer entweder eine schriftliche Einladung und/oder er kann sich bis zum 22. Mai 2023 über das Kontaktformular unter https://watts-ride.de/ online anmelden. Mit seiner Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass er volljährig und voll geschäftsfähig ist und seinen Wohnsitz in Deutschland hat; er erklärt sich mit den vorliegenden Teilnahmebedingungen sowie der Datenschutzerklärung einverstanden.

 

 

4. Teilnahme

Über die Teilnahme entscheidet der Veranstalter. Die Teilnahme wird nur mit der schriftlichen Bestätigung wirksam. Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme besteht nicht. Ebenso ist es nicht möglich, Mitfahrer zum WATTS Ride einzuladen; dies gerechtfertigt den sofortigen Ausschluss des Teilnehmers. Schadensersatzansprüche, soweit rechtlich zulässig, stehen dem Teilnehmer nicht zu.

 

 

5. Leistungen

Für die Teilnahme am WATTS Ride vom 22.bis 25.06.2023 ist ein Eigenanteil von 297 € von den Teilnehmern zu leisten. Dieser muss bei der Abreise an der Rezeption des Kurpark-Hotels Bad Dürkheim bezahlt werden. Alle weiteren Kosten übernimmt die Watts Industries Deutschland GmbH. An- und Abfahrt sowie die weiteren Nebenkosten, wie z.B. für Benzin und Verpflegung außerhalb der Unterkunft, trägt der Teilnehmer selbst. 

 

 

6. Absage der Teilnahme

Der Teilnehmer kann die Teilnahme am WATTS Ride jederzeit – auch nach Beginn der Tour – ohne die Angabe von Gründen absagen.

 

 

7. Unvorhersehbare Ereignisse

Der Veranstalter ist bei zwingenden Gründen berechtigt, die Tour zu verschieben, einen anderen Veranstaltungsort zu wählen, die Veranstaltungszeiten zu verkürzen oder zu verlängern bzw. ganz abzusagen. Der Teilnehmer hat in diesen begründeten Ausnahmefällen, wie auch bei höherer Gewalt, soweit rechtlich zulässig, keinen Anspruch von Schadensersatz. Der Veranstalter kann die Tour mangels ausreichender Teilnehmer absagen. In diesem Fall wird kein Betrag geschuldet. Ein Aufwands- oder Schadensersatzanspruch gegen den Veranstalter besteht nicht.

 

 

8. Sicherheit, Haftung und Versicherung

Die Sicherheit der Veranstaltung liegt nicht im Verantwortungsbereich des Veranstalters. Insoweit ist weitere Bedingung für die Teilnahme an der Tour die Kenntnisnahme und Bestätigung des Haftungsausschlusses. Darin erklärt sich der Teilnehmer für die Dauer der Tour für sich selbst verantwortlich: er erklärt sich insbesondere mit der Hausordnung der Veranstaltungsorte einverstanden und sichert zu, sich auf Ausflügen mit dem Motorrad rücksichtsvoll gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern sowie Tour-Teilnehmern zu verhalten, d.h. genügend Abstand zum Vordermann zu halten, nicht zu überholen und rechtzeitig und lange zu blinken.
Eine Haftung des Veranstalters für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden der Teilnehmer und Dritter ist, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen. Der Veranstalter übernimmt weder vor, während, noch nach der Tour eine Haftung für Gesundheit, Eigentum und Kraftfahrzeuge der Teilnehmer. Des Weiteren ist die Haftung des Veranstalters für mittelbare Schäden ausgeschlossen.
Der Teilnehmer haftet entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch ihn oder sein Kraftfahrzeug an Personen oder Sachen verursacht werden. Jeder Teilnehmer sollte weiterhin über eine geeignete Versicherung für sich sowie für Schäden gegenüber Dritten verfügen.

 

 

9. Datenschutz

Der Veranstalter wird im Rahmen der Tour die personenbezogenen Angaben der Teilnehmer erheben, verarbeiten, nutzen, speichern und an Partner weitergegeben, die mit der Organisation und Redaktion befasst sind. Dabei werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes in seiner jeweils gültigen Fassung eingehalten. Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Informationen über seine Teilnahme an der Tour, insbesondere als Bild- und Videoaufnahmen, über print- und elektronische Medien einschließlich des Internets – auch auf Plattformen der sozialen Medien – durch den Veranstalter und dessen Dienstleister verbreitet werden. Weitere Informationen zum Datenschutz und Ihren personenbezogenen Daten findest Du hier.

 

 

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Der Erfüllungsort ist der jeweilige Veranstaltungsort. Der Gerichtsstand für alle gegenseitigen Verpflichtungen, die sich aus der Tour-Teilnahme ergeben, soweit rechtlich zulässig, Landau. Der Veranstalter ist berechtigt, den Teilnehmer wahlweise auch vor dem für seinen Geschäftssitz zuständigen Gericht zu verklagen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Der deutsche Text ist rechtsverbindlich.

 

 

11. Weitere Bestimmungen

Neben dem Anmeldeformular sind die Teilnahmebedingungen sowie die Datenschutzerklärung Bestandteil der Teilnahme. Der Teilnehmer erhält diese vor Beginn der Tour. Mündliche Vereinbarungen gelten nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter. Das Hausrecht liegt, soweit zulässig, beim Veranstalter. Ansprüche des Teilnehmers gegen den Veranstalter, die nicht spätestens drei Monate nach der Tour schriftlich geltend gemacht werden, sind verwirkt. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung eventueller Lücken des Vertrages soll eine angemessene Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien ihrer wirtschaftlichen Zwecksetzung nach gewollt haben.